Abmahnung wegen Verweigerung der Teilnahme an einem Sprachkurs verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Erfordert ein Arbeitplatz bestimmte Sprachkenntnisse von dem Stelleninhaber, über die er aufgrund seiner muttersprachlichen Herkunft nicht oder in nicht ausreichendem Maße verfügt, so kann der Arbeitgeber den Stelleninhaber zur Teilnahme an einem außerhalb der Arbeitszeit stattfindenden Sprachkurs auffordern, den dieser ggf. sogar selbst zu bezahlen hat.
Kommt der Arbeitnehmer dieser Aufforderung nicht nach, so berechtigt dies den Arbeitgeber im Einzelfall sogar zur Abmahnung, ohne damit den Arbeitnehmer wegen seiner ethnischen Herkunft zu diskriminieren und gegen das AGG zu verstoßen.