Abfindung:


Das Gesetz sieht in der Regel keinen zwingend zu zahlenden Abfindungsanspruch vor. Lediglich in bestimmten Sonderfällen besteht für Arbeitgeber ausnahmsweise die Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung.

In der Praxis kommt es im Rahmen von gerichtlichen Klageverfahren oder im Rahmen von Aufhebungsverträgen dennoch häufig zur Zahlung einer Abfindung. Hintergrund hierfür sind oftmals rechtliche Risken auf Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite. Abfindungen werden also oftmals gezahlt, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer es nicht auf eine gerichtliche Überprüfung (Urteil) ankommen lassen wollen, ob Sie mit Ihrer rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts Recht haben. Vor dem Hintergrund dieser Risiken bildet  die Verhandlung über die einvernehmliche Zahlung einer Abfindung einen anwaltlichen Themenschwerpunkt, der zur einvernehmlichen Streitbeilegung beitragen kann:


Wieviel Abfindung ist üblich?

Die Höhe der Abfindung ist regelmäßig eine Verhandlungssache und maßgeblich davon abhängig, welche prozessualen Risiken für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer im Rahmen eines Prozesses bestehen.  Verhandlungen beginnen oftmals bei einem halben Monatsgehalt je Jahr der Betriebszugehörigkeit. In bestimmten Einzelfällen können Abfindungen aber auch höher ausfallen. 


Beispiel:

Ein Arbeitsverhältnis hat am 01.08.2015 begonnen und endet am 30.09.2025. Das Arbeitsverhältnis hat danach 10 Jahre und 2 Monate lang gedauert. Der Mitarbeiter Verdienst durchschnittlich 4.000,00 €. Eine übliche Abfindung würde damit 10 halbe Arbeitslöhne betragen - mithin 5 Monatslöhne, was 20.000,00  entspricht (10 Jahre x 0,5 Löhne pro Jahr x 4.000,00 €)


Was können wir für Sie tun?

➡️ Prüfung der Frage, ob bei einer drohenden oder bereits ausgesprochenen Arbeitgeberkündigung eine Rechtslage besteht, die die Zahlung einer Abfindung aus Arbeitgebersicht sinnvoll erscheinen lässt bzw. aus Arbeitnehmersicht die Chance auf Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber besteht.

➡️ Berechnung und ggf. Verhandlung einer Abfindung.

➡️ Prüfung der Frage, ob eine ggf. durch den Arbeitgeber im Rahmen eines Aufhebungsvertrags freiwillig angebotene Abfindung angemessen ist.

➡️ Es bestehen Zweifel an der Wirksamkeit des Befristung eines Arbeitsvertrages, dieser soll aber zum vereinbarten Termin beendet werden.


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