Freiwilligkeitsvorbehalt – Schutz gegen betriebliche Übung
Was bedeutet "Freiwilligkeitsvorbehalt"?
Ein Freiwilligkeitsvorbehalt ist eine arbeitsvertragliche Klausel, mit der der Arbeitgeber sich vorbehält, bestimmte Leistungen – z. B. Weihnachtsgeld oder Boni – freiwillig zu gewähren, also ohne Verpflichtung zur Wiederholung in der Zukunft.
Ziel:
Der Arbeitgeber will vermeiden, dass aus wiederholten Sonderzahlungen ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers entsteht – Stichwort: „betriebliche Übung“.
Betriebliche Übung – was ist das?
Eine betriebliche Übung entsteht, wenn der Arbeitgeber über drei Jahre hinweg vorbehaltlos eine Leistung (z. B. Weihnachtsgeld) gewährt. Dann kann der Arbeitnehmer auf die künftige Zahlung vertrauen – selbst wenn sie nicht schriftlich zugesagt wurde.
Beispiel:
Ein Unternehmen zahlt drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld, ohne schriftlichen Vorbehalt. Im vierten Jahr stellt es die Zahlung ein. Der Arbeitnehmer kann nun auf Fortzahlung bestehen, da sich eine „betriebliche Übung“ gebildet hat.
Wie verhindert man das Entstehen einer betrieblichen Übung?
Durch klar formulierte Klauseln im Arbeitsvertrag oder der Gehaltsmitteilung: „Die Zahlung erfolgt freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.“
Achtung:
- Der Freiwilligkeitsvorbehalt muss klar und eindeutig sein.
- Mischklauseln (z. B. "freiwillig, aber unter Vorbehalt") sind oft unwirksam.
Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer:
- Prüfen Sie, ob in Ihrer Abrechnung, in einem Begleitschreiben oder im Arbeitsvertrag Vorbehalte enthalten sind.
- Bei wiederholter Zahlung ohne Vorbehalt kann ein Anspruch bestehen – lassen Sie sich rechtlich beraten.
Sie benötigen eine Ersteinschätzung zu Ihrem konkreten Fall - rufen Sie mich an unter 0511 / 261 437‑0 oder schreiben Sie über das Kontaktformular – wir besprechen Ihr Anliegen noch heute unverbindlich.