GmbH-Geschäftsführer müssen das Unternehmen so organisieren, dass sie eine Übersicht über die Finanzen und eine etwaige Insolvenzreife haben

GmbH Geschäftsführern obliegt die Beobachtung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Dies hat insbesondere in Phasen einer drohenden Insolvenz zur Folge, dass der Geschäftsführer das Unternehmen so zu organisieren hat, dass ihm jederzeit ein umfassender Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens möglich...

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