Kündigung:

Eine wirksame Kündigung setzt in der Regel das Bestehen eines Kündigungsgrundes voraus. Als Kündigungsgründe kommen

➡️ betriebsbedingte Gründe (z.B. die Einstellung des Geschäftsbetriebs und damit das Entfallen des Arbeitsplatzes)

➡️ verhaltensbedingte Gründe (z.B. ein Arbeitnehmer mehrfach gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßenen und wurde ggf. abgemahnt)

➡️ personenbedingte Gründe (z.B. ein Arbeitnehmer fehlt krankheitsbedingt häufiger oderzusammenhängend über einen längeren Zeitraum)

in Betracht.


Was können wir für Sie tun?

➡️ Prüfung der Frage, ob die konkret vorliegenden Gründe für den Ausspruch einer Kündigung ausreichen und einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhalten.

➡️ Prüfung ob einer vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigungrechtskonfrom erfolgt ist.

➡️ Begleitung von Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten.


ACHTUNG:

Gegen eine Kündigung kann nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden!


Sie benötigen eine Ersteinschätzung zu Ihrem konkreten Fall - rufen Sie mich an unter 0511 / 261 437‑0 oder schreiben Sie über das  Kontaktformular – wir besprechen Ihr Anliegen noch heute unverbindlich.