Beratungschwerpunkte im Arbeits- und Gesellschaftsrecht
Als Rechtsanwalt vertrete ich klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht in Hannover und über die Region hinaus. Einen Schwerpunkt bilden dabei soziale Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie der Jugendhilfe. Bei folgenden Problem- und Fragestellungen stehe ich Ihnen sowohl im Rahmen von gerichtlichen als auch von außergerichtlichen Verfahren gerne zur Verfügung:
■ Arbeitsverträgen (einschließlich Geschäftsführeranstellungsverträgen)
■ Befristung von Arbeitsverträgen
■ Entgeltfortzahlung
■ Abmahnungen
■ Kündigungen (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt)
■ Aufhebungsverträgen
■ Betriebsübergänge (§ 613a BGB)
■ Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Betriebsrat / Personalrat / Mitarbeitervertretung
■ Interessenausgleiche
■ Sozialpläne
Darüber hinaus betreue ich klein- und mittelständische Unternehmen in Hannover sowie überregional, ebenso wie Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsräte bei allen Fragestellungen zu Personen- oder Kapitalgesellschaftsrechten einschließlich des Stiftungs- und Vereinsrechts.
■ Rechtsformwahl
■ Gesellschaftsverträge / Satzungen
■ Geschäftsführeranstellungsverträge
■ Umstrukturierung (Umwandlung, Spaltung etc.)
■ Konzernaufbau
■ Begleitung von Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen
■ Gemeinnnützigkeitsrecht
Aufgrund der hierbei regelmäßig aufkommenden steuerrechtlichen Fragestellungen arbeite ich bei Bedarf eng mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren zusammen, um eine optimale Beratung im Rahmen Ihres Anliegens zu gewährleisten.
➡️ Sie benötigen rechtlich Unterstützung oder einen Rat - rufen Sie mich an unter 0511 / 261 437‑0 oder schreiben Sie über das Kontaktformular – wir besprechen Ihr Anliegen noch heute unverbindlich.