Fristlose Kündigung – Was Sie wissen müssen
Die fristlose Kündigung (auch: außerordentliche Kündigung genannt) beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung – also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur zulässig, wenn dem kündigenden Vertragspartner (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Geregelt ist die fristlose Kündigung in § 626 BGB.
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Eine fristlose Kündigung setzt voraus:
- Einen „wichtigen Grund“, der schwer genug ist, um eine sofortige Trennung zu rechtfertigen.
- Eine Interessenabwägung – dabei wird geprüft, ob nicht auch mildere Mittel (z. B. Abmahnung) statt einer Kündigung ausreichen.
- Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen.
- Die Kündigung muss schriftlich erklärt und dem Vertragspartner zugegangen sein.
Beispiele für wichtige Gründe
Fristlose Kündigungen können unter anderem gerechtfertigt sein bei:
- Diebstahl oder Betrug (z. B. Arbeitszeitbetrug, Spesenmanipulation)
- Körperverletzung gegenüber Kollegen, Vorgesetzten oder Kunden
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt
- Nachhaltige Arbeitsverweigerung
- Fälschung von Krankmeldungen
- Beleidigungen, Mobbing oder Bedrohung
- Trunkenheit am Steuer bei Berufskraftfahrern
❗Jeder Einzelfall muss geprüft und abgewogen werden. Auch eine schwere Pflichtverletzung rechtfertigt nicht automatisch die fristlose Kündigung.
Interessenabwägung ist Pflicht
Vor einer fristlosen Kündigung müssen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, zum Beispiel:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- bisheriges Verhalten (z. B. gab es bereits Abmahnungen für ähnliche Pflichtverletzungen oder verlief das Arbeitsverhältnis beanstandungsfrei)
- Lebensalter und soziale Situation des Arbeitnehmers
- Schwere der Pflichtverletzung
- mögliche Folgen für den Betrieb
Nur wenn im Ergebnis kein milderes Mittel zumutbar ist, ist eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig.
Handlungsempfehlungen
✅ Für Arbeitnehmer:
- Unverzüglich rechtlichen Rat einholen, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben. Die Frist zur Klage vor dem Arbeitsgericht beträgt nur 3 Wochen.
- In manchen Fällen kann eine fristlose Kündigung in eine ordentliche oder einvernehmliche Beendigung umgewandelt werden.
- Nicht unüberlegt widersprechen oder Vorwürfe einräumen – sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt.
✅ Für Arbeitgeber:
- Fristen strikt einhalten: Ab Kenntnis des Kündigungsgrunds haben Sie maximal 2 Wochen Zeit zum Ausspruch der Kündigung.
- Pflicht zur Interessenabwägung dokumentieren (z. B. über Personalgespräche, Abmahnungen).
- Beweise sichern (z. B. Zeugenaussagen, E-Mails, Videoaufzeichnungen) – fristlose Kündigungen werden oft gerichtlich überprüft.
Fazit
Die fristlose Kündigung ist die schärfste arbeitsrechtliche Sanktion innerhalb eines Arbeitsverhältnisses. Sie erfordert strenge Voraussetzungen, gute Dokumentation und rechtliche Sorgfalt. In vielen Fällen ist sie angreifbar oder vermeidbar. Eine frühzeitige juristische Beratung schützt vor rechtlichen und finanziellen Risiken.
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