Arbeitsrechtliche Abmahnung



Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist eine formelle Warnung des Arbeitgebers, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat. Sie ist oft die Voraussetzung für eine spätere Kündigung, insbesondere bei  verhaltensbedingten Kündigungen.

Damit Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wissen, was rechtlich gilt, beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Abmahnung.


Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine schriftliche oder mündliche Rüge des Arbeitgebers. Sie hat drei zentrale Funktionen:

  1. Hinweisfunktion: Der Arbeitnehmer wird auf ein Fehlverhalten hingewiesen.

  2. Erinnerungsfunktion: Er wird an seine arbeitsvertraglichen Pflichten erinnert.

  3. Warnfunktion: Es wird deutlich gemacht, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen (z. B. Kündigung) drohen.


Was gehört in eine Abmahnung?

Eine wirksame Abmahnung muss:

  • das konkrete Fehlverhalten genau beschreiben (z. B. „wiederholt unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz am 03.07.2025“),

  • die Vertragsverletzung klar benennen,

  • eine Aufforderung zur Verhaltensänderung enthalten,

  • und eine Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Wiederholung beinhalten.

Vage oder pauschale Vorwürfe („Sie verhalten sich unkollegial“ oder "Sie sind zur spät zur Arbeit erschienen") reichen nicht aus.


Wer darf abmahnen?

Abmahnberechtigt ist in der Regel der Arbeitgeber oder eine weisungsbefugte Person (z. B. Vorgesetzter, Abteilungsleiter). Die Abmahnung kann auch von externen Personalverantwortlichen ausgesprochen werden, wenn diese entsprechend bevollmächtigt sind.


Gibt es eine Abmahnfrist?

Gesetzlich ist keine feste Frist vorgeschrieben. Eine Abmahnung sollte aber zeitnah nach dem Fehlverhalten erfolgen. Wird monatelang zugewartet, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass die Abmahnung unwirksam ist – vor allem, wenn dadurch der Eindruck entsteht, der Arbeitgeber dulde das Verhalten.


Was kann man gegen eine Abmahnung tun?

Arbeitnehmer haben mehrere Möglichkeiten:

  1. Gegendarstellung schreiben: Nach § 83 Abs. 2 BetrVG kann der Arbeitnehmer eine schriftliche Stellungnahme zur Abmahnung abgeben, die zur Personalakte genommen werden muss.

  2. Entfernungsklage: Vor dem Arbeitsgericht kann Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erhoben werden – vor allem dann, wenn die Abmahnung inhaltlich falsch, unbegründet oder unverhältnismäßig ist.

  3. Rechtsberatung einholen: Oft lohnt es sich, eine Abmahnung rechtlich prüfen zu lassen, um z. B. spätere Kündigungen abzuwehren.


Wie lange „wirkt“ eine Abmahnung?

Es gibt keine automatische Verfallsfrist. Aber: Je länger die Abmahnung zurückliegt und je beanstandungsfreier sich der Arbeitnehmer seitdem verhalten hat, desto geringer ist ihre Bedeutung in einem möglichen Kündigungsverfahren. In der Praxis wird oft eine „Wirkdauer“ von zwei bis drei Jahren angenommen.


Fazit – Ihre Rechte und Pflichten bei Abmahnungen

Eine Abmahnung ist mehr als ein Hinweis – sie kann der erste Schritt zu einer Kündigung sein. Arbeitnehmer sollten sie ernst nehmen und rechtlich prüfen lassen. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass Abmahnungen formal und inhaltlich korrekt sind, um wirksam zu sein.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei:

  • der rechtlichen Prüfung von Abmahnungen

  • der Klage auf Entfernung aus der Personalakte

  • der richtigen Reaktion auf Abmahnungen

  • und der rechtssicheren Formulierung für Arbeitgeber


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